Strategien gegen Drohanrufe und andere Bedrohungen
Eine telefonische Drohung (persönlich oder das Unternehmen betreffend) kommt nicht grundsätzlich in der Telefonzentrale oder bei der Leitung der jeweiligen Institution (Unternehmen, Behörde etc.) an.
Sie können auch direkt betroffen sein!
Der Drohanruf am Telefon trifft meist unvorbereitete Gesprächspartner und verursacht meist Panik unter den Betroffenen. Daher ist eine Vorbereitung auf potentielle Drohanrufe immer empfehlenswert. So sollte jede Mitarbeiter*in wissen, wie man sich bei telefonischen Bedrohungen verhalten sollte.
Ein Drohanruf am Telefon, oder über andere Wege (Mail, Fax, Social Medias etc.), stellt nach § 241 StGB eine Straftat (Bedrohung) dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (in besonderen Fällen auch 2 Jahre) oder Geldstrafe geahndet wird.
Der Gesetzgeber spricht von Nötigung gem. § 240 StGB, wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Eine Nötigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Grenzen zwischen Nötigung und Bedrohung sind fließend.
Die Gründe und Motive für Drohanrufe sind äußerst vielfältig und können beispielsweis aus Frustration, Hass, Neid oder auch durch Rachegedanken entstehen. In der Regel erhalten Menschen einen Drohanruf, die nicht entsprechend vorbereitet sind, weshalb präventive Sicherheitskonzepte und Verhaltensschulungen umso wichtiger sind.
Sollten Menschen oder Unternehmen einen tatsächlichen Angriff erleiden, so haben Vermeidung bzw. Minimierung von Schäden sowie die Ermittlung des Täters eine hohe Wichtigkeit. Hier ist entsprechende Taktik bei der Annahme des Drohanrufes gefragt.
Ziel von Drohungen ist erfahrungsgemäß, den Betrieb in Unternehmen zu stören und Unsicherheiten oder Ängste bei den Menschen zu verbreiten.
Persönliche Anschläge, Anschläge mit Bomben etc. werden Tätern auch vorab telefonisch angekündigt. Deshalb ist jede Drohungen anfangs als sehr ernst zu nehmen.
Hier muss eine sogenanntes Ernsthaftigkeitsprüfung und Prüfung der Schadenswahrscheinlichkeit durch professionell geschulte Mitarbeiter*innen erfolgen.
Angepasstes Verhalten, nach professionellen Verhaltenstrainings, kann somit Leben retten, Menschen vor schweren körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen bewahren und Sachschäden eingrenzen oder sogar verhindern.
Zudem kann die anschließende polizeiliche Ermittlungsarbeit durch ein optimierte Dokumentation wesentlich erleichtert werden.