Ihre Sicherheitskonzeption unterliegt wie alle Präventionsmaßnahmen Murphy´s Gesetz: „Alles was schief gehen kann, wird auch schief gehen!“ Um Risiken zu minimieren, setzen die Expert*innen der MentalLeis Dienstleistungen GmbH auf die Erstellung eines detaillierten und präzise erarbeiteten Sicherheitskonzeptes für unsere Kunden.
So muss z.B. gem. § 43 Versammlungsstättenverordnung bei Veranstaltungen, mit mehr als 5.000 Besuchern, eine Sicherheitskonzeption im Einvernehmen mit der für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörde (i.d.R. Gewerbeamt) erstellt werden. Aber auch Veranstalter von Events mit geringeren Besucherzahlen sind teilweise zur Erstellung von Veranstaltungssicherheitskonzepten rechtlich verpflichtet.
Sicherheitskonzepte helfen Ihnen als Unternehmer bzw. als Betreiber einer Veranstaltung (Veranstalter) dabei, wichtige Aspekte der Sicherheit bereits von Beginn an durch entsprechende Schwachstellen- und Gefährdungsanalysen zu lokalisieren. Ein professionelles Sicherheitskonzept berücksichtigt nicht nur die schlimmsten erdenklichen Anschläge und Unglücke, sondern auch fürsorgerische und rechtliche Aspekte oder Probleme, die in Ihrem Arbeitsalltag auftreten können. Werden Krisen oder Sicherheitslücken verdrängt, dann kann das rechtlich und unternehmerisch schwerwiegende Folgen haben, z.B. wenn Personen oder Objekte zu Schaden kommen oder Daten und Werte entwendet werden.
Es hat sich in der Vergangenheit bewährt, dass Unternehmen, Dienstleister, Behörden und Rettungskräfte schon in der Planungsphase eng zusammenarbeiten, um die Sicherheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Veranstaltung zu gewährleisten und die Belange der Gefahrenabwehr so früh wie möglich zu berücksichtigen. Somit werden alle Aspekte abgedeckt – von allgemeinen Präventionsmaßnahmen bis hin zum Brandschutzkonzept.