Personenschutzausbildung mit IHK Zertifikat
Der nächste Termin Weiterbildung „Fachkraft für Personenschutz (IHK)“ findet ab Montag, 17.03.2025 in den Räumlichkeiten des Bildungshauses der IHK Region Stuttgart (VFB Ludwigsburg) statt! Termine siehe unten!
In Kooperation mit dem IHK-Bildungshaus (VFB Ludwigsburg) führen wir die Weiterbildung „Fachkraft für Personenschutz (IHK)“ im Frühjahr 2025 ab Montag, 17. März 2025 in den Räumlichkieten des IHK Bildungshauses durch.
Die Investition pro Teilnehmende für die Weiterbildung belaufen sich, auch aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung, auf EUR 6.000,00.
Fördermöglichkeiten durch den Europäischen SozialFond (ESF) erhöht!
Für Teilnehmende, die in Baden-Württemberg wohnen (Zweit-Wohnsitz ist ausreichend) oder arbeiten:
Kursgebühr mit 30% Zuschuss: 4.200,00 €
Zusätzlich für 55-jährige oder ohne Berufsabschluss
Kursgebühr mit 70% Zuschuss: 1.800,00 €
Weiterbildung im Frühjahr 2025
Modul 1 (ONLINE)
Montag, 17.03.2025
Dienstag, 18.03.2025
Mittwoch, 19.03.2025
Beim ONLINE Modul ist ein PC oder Notebook mit Kamera und einem Internetanschluss zwingend erforderlich!
Modul 2 (PRÄSENZ)
Montag, 24.03.2025
Dienstag, 25.03.2025
Mittwoch, 26.03.2025
Modul 3 (Präsenz)
Montag, 31.03.2025
Dienstag, 01.04.2025
Mittwoch, 02.04.2025
Modul 4 (Präsenz)
Montag, 07.04.2025
Dienstag, 08.04.2025
Mittwoch, 09.04.2025
Am 09.04.2025 findet die Abschlussprüfung mit IHK Zertifikat statt!
Die Weiterbildung kann bereits jetzt gebucht werden. Hier geht es zur ANMELDESEITE!
Die Nachfrage nach Veranstaltungsschutz oder Begleitschutz steigt, da auch das aggressive Verhalten gegenüber anderen Personen und Minderheiten enorm zunimmt. In Kooperation mit dem Verein zur Förderung der Berufsbildung e. V. führt das Expert*innenteam von MentalLeis das Fachseminar „Fachkraft für Personenschutz“ mit IHK Zertifikat durch.
Nutzen Sie die Personenschutz-Ausbildung und werden Sie innerhalb von 4 Wochen (Kleingruppe bis 4 – 7 Personen in 12 ONLINE-/Präsenztagen plus Selbststudium von mindestens 80 Stunden) zur Personenschützer*in – egal ob als Weiterbildung für Mitarbeiter*innen in der Sicherheitsbranche oder als generelle Ausbildung mit IHK-Zertifikat.
Expert*innen mit langjähriger Erfahrung in staatlichen Spezialeinheiten bereiten Sie praxisnah auf ihre Tätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter*in mit besonderen Qualifikationen vor.
Vorteile der zertifizierten Personenschutzausbildung (Kleingruppe) in 4 Modulen
Inhalte der zertifizierten Weiterbildung Close Protection
- Gefährdungs- und Schwachstellenanalyse
- Personenschutz (Close Protection) „Taktik und Technik”
- Aufklärungsmaßnahmen (inkl. Aufklärungsbericht)
- Erkennen von Gegenobservationen
- Maßnahmen im Veranstaltungsschutz
- Nutzung von Fahrzeugen im Personenschutz (Close Protection)
- Einsatz- und auftragsbezogene Kommunikation
- Deeskalation und Konflikthandhabung
- Personenschutzbezogene Rechtskunde (Jedermannsrechte und Hausrechte) sowie deren Anwendung
- Behördlicher vs. sicherheitswirtschaftlicher Personenschutz (Close Protection)
- Begleitschutz für und mit Kindern
- Gesprächsführung mit Schutzpersonen und Angehörigen
- Grundlagen zur Medizinisch Taktischen Erstversorgung und lebensrettenden Sofortmaßnahmen in taktischen Lagen (Medical Tactical Care)
- Umgang mit Waffen (Einsatzstock, kurz, ausziehbar [EKA]) etc. und gegenständliche Selbstverteidigung (Regenschirm, Schlüssel etc.)
- Erkennen von gefährlichen und verbotenen Gegenständen gem. Anlage 2 des § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG
- Praxisbezogene Realistische Selbstverteidigung, Befreiungs- und Zugriffstechniken sowie „sanfte Mittel“ im Personenschutz (Close Protection)
- Personenschutzübungen (Teilübungen und 4 Vollübungen)
Weitere Informationen
Voraussetzungen
- Mindesalter der Teilnehmenden 25 Jahre (Vollendung des 25. Lebensjahres)
- Behördliches Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate (erhältlich bei Ihrem Ordnungsamt).
- Ärztliche Bescheinigung über uneingeschränkte körperliche Belastbarkeit (z.B. von Ihrem Haus- oder Betriebsarzt).
- Unterrichtung nach § 34a GewO ist vorteilhaft aber nicht zwingend notwendig. Diese benötigen Sie auf jeden Fall für Ihre spätere Tätigkeit als Personenschützer*in in einem Bewachungsunternehmen.
- Deutsche Sprache in Wort und Schrift ist erforderlich.
- Fahrerlaubnis (Führerschein) Klasse B (früher Klasse 3).
- Amtlicher Personalausweis oder Reisepass.
- Kleiner Waffenschein (erhältlich bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde). Bitte rechtzeitig beantragen. Bearbeitungsdauer je nach Waffenbehörde 6 – 8 Wochen. Der kleine Waffenschein ist zwingend erforderlich!
- Kenntnis und Anwendung des Tools „Microsoft PowerPoint“ sind zwingend notwendig!
- Notebook nicht nur zum ONLINE Modul, sondern auch zur Weiterbildung für Internetrecherchen bitte mitführen.
- Eignungsüberprüfung durch den Lehrgangsleiter in einem ONLINE-Meeting oder persönlichen (telefonischen) Vorgespräch.