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Fürsorgepflicht von Unternehmen

Die Fürsorge beinhaltet eine effiziente Reisevorbereitung von Mitarbeitern z.B. durch Schulungen, hinsichtlich möglicher Gefahrenmomente auf der Reise und im Reiseland.

Das Haftungsrisiko
Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern – auch bei Geschäftsreisen. Private Versicherungen der Mitarbeiter entlassen den Arbeitgeber nicht aus dieser Pflicht. Er trägt das Haftungsrisiko. Der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung reicht zur Erfüllung der Fürsorgepflicht nicht alleine aus.

Der Paragraph 618 BGB
Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Mitarbeiter soweit wie möglich „gegen Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt“ sind – auch auf Dienstreise. Geschieht dies nicht, ist der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet.

Das ArbeitsSchutzGesetz (ArbSchG )
In den §§ 3, 4, 9, 10, 13 sind die Pflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten geregelt. Wer dagegen verstößt, dem drohen Bußgelder, Geld- und Gefängnisstrafen (§§ 25, 26).

Für weitere Informationen der MentalLeis Dienstleistungen GmbH zur Fürsorgepflicht klicken Sie Vorbereitung von reisenden Mitarbeitern, Sicherheit für Expatriats und Geschäftsreisende, melden Sie sich über unser Kontaktformular oder kommen Sie telefonisch unter +49 (0) 7141.871297 auf uns zu. 

 
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