ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der MentalLeis Dienstleistungen GmbH (im Nachfolgenden MentalLeis genannt) und dessen Unternehmenskunden (im Nachfolgenden Kunden genannt) bestehenden oder beabsichtigten Geschäftsbeziehungen. Ein Vertragsabschluß begründet ihre Geltung für alle weiteren Rechtsbeziehungen, auch wenn in Zukunft nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Auftragserteilung
Die Erteilung des Auftrages an MentalLeis gilt als stillschweigende Anerkennung der AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden auf Auftragsvordrucken oder anderen schriftlichen Mitteilungen werden entgegen der Formulierung auch durch Annahme des Auftrages nicht anerkannt, vielmehr wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden, auch fernmündliche und schriftliche, bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch MentalLeis. Preise und Dienstleistungsangaben sind für uns unverbindlich, es sei denn, dass sie von MentalLeis ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

2. Preise und Dienstleistungsbeschreibungen
Die Ausführung von Dienstleistungen erfolgt zu den am Dienstleistungstag gültigen Preisen und Bedingungen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Sämtliche Preise sind freibleibend. Sie verstehen sich ausschließlich in Euro. Preisirrtümer und Fehler in Dienstleistungsbeschreibung vorbehalten. Im Zweifelsfall kann per eMail oder Telefon angefragt werden.

3. Durchführung von Dienstleistungen
Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Durchführung der Dienstleistungen baldmöglichst nach Eingang des Auftrages. Von uns angegebene Dienstleistungstermine sind für uns rechtlich unverbindlich. Unvorhergesehene Hindernisse bei Durchführung des Auftrages berechtigen uns, die Dienstleistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Dienstleistungsüberschreitungen von mehr als 4 Wochen gilt eine Frist von 2 Wochen als angemessen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche aus Dienstleistungsverzögerung oder -einstellung bleiben in jedem Fall ausgeschlossen.

4. Haftung
Dienstleistungen und Beratungen durch Personal von MentalLeis oder von beauftragten Vertreter*innen erfolgen unverbindlich. Die Dienstleistungen und Beratungen basieren auf dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse und Erfahrungen von MentalLeis und werden nach bestem Wissen erteilt. Haftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als MentalLeis nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Diese Beschränkung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MentalLeis. Allgemein wird vereinbart, dass im Falle einer Haftung die obere Haftungsgrenze bei dem für die Dienstleistung bezahlten Entgelt liegt.

5. Stornierung und Umbuchungen von Dienstleistungen
Stornierungen und Umbuchungen müssen schriftlich und innerhalb der angegebenen Fristen erfolgen. Für beauftragte und vom Kunden stornierte Dienstleistungen fallen folgende Kosten an
• Kostenfreie Stornierung und Umbuchung bis 4 Wochen vor dem Beginn der Dienstleistungen möglich.
• Bis 3 Wochen vor der Dienstleistung erheben wir als Umbuchungspauschale 10% des vereinbarten Honorares; für eine Stornierung in diesem Zeitraum wird 25% des vereinbarten Honorares fällig.
• Bis 2 Wochen vor der Dienstleistung erheben wir bei Stornierung 50 % des vereinbarten Honorares.
• Nach Ablauf der 2-wöchigen Stornierungsfrist wird der gesamte Honorarpreis fällig.
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6. Gewerbliche Haftung
(1) Die Haftung des Auftragnehmers für Haftungsansprüche wegen Schäden die bei der Durchführung von Dienstleistungen aus den Bereichen Beratungen, Konzeptionen, Seminare und Trainings und Bewachungsmaßnahmenn entstehen (Betriebshaftpflichtversicherung) ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit, auf folgende Beträge beschränkt:
a) € 5.000.000 für Personen- und/oder Sachschäden je Schadenseintritt, max. 3 Schäden pro Versicherungsjahr
b) € 2.000.000 für Vermögensschäden, max. auf 2 Schäden pro Versicherungsjahr

7. Zahlung
Die Rechnung wird zum Tage der Dienstleistung ausgestellt. Ein Hinausschieben des Zahlungszieles ist nicht möglich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen rein netto zu begleichen. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Dienstleistungen aus irgend einem laufenden Vertrag mit dem Kunden verpflichtet.

8. Gültigkeit
Die vorstehenden Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung der Dienstleistung anerkannt.

9. Nebenabreden
Telefonische oder mündliche Nebenabsprachen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.

10. Datenschutz
Die von Ihnen angegebenen Daten werden nur für die Geschäftsabwicklung und die Pflege der Kundenbeziehungen gespeichert. Die Weitergabe von Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

11. Sonstiges
Die Angebote und Beratungsunterlagen von MentalLeis sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Vertragspartner zur Schadenersatzleistung verpflichtet.
Bei Übertragungen über das öffentliche Fernsprechnetz oder andere Übertragungsmedien bietet MentalLeis für die Herstellung der Verbindung und die Übertragung der Meldungen keine höhere als die diesem Übertragungsdienst eigene Sicherheit.
Gebühren, die vom Netzbetreiber oder Dritten aufgrund der vereinbarten Dienstleistungen erhoben werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
MentalLeis ist berechtigt, sich bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen bzw. Personen zu bedienen.

12. Rechtswahl / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen MentalLeis und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
Als Gerichtsstand gilt zwischen den Parteien, soweit gesetzlich zulässig, 71638 Ludwigsburg als vereinbart.

13. Schlußbestimmung
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel, ist der Vertragspartner verpflichtet, mit MentalLeis eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Stand 01.10.2021

II. Geschäftsbedingungen für das Bewachungsgewerbe

1. Allgemeine Dienstausführung
(1) Für die Ausführung des Sicherheitsdienstes ist allein die zwischen Auftraggeber und der MentalLeis Dienstleistungen GmbH (im Nachfolgenden Auftragnehmer genannt) vereinbarte schriftliche Dienstanweisung maßgebend; die Sicherheitsmitarbeiter*innen des Auftragnehmers sind weder vertretungs- noch empfangsberechtigt.
(2) Soweit es durch unvorhergesehene Notstände bei der Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen oder Funkpatrouillen notwendig ist, kann vorübergehend von den vorgesehenen Rundgängen und Kontrollen Abstand genommen werden.
(3) Bei der Durchführung von Sicherheitsdiensten ist in dem zu bewachenden Objekt ein geeigneter Raum als Aufenthaltsraum für den Sicherheitsmitarbeiter mit der notwendigen Einrichtung und der erforderlichen Beleuchtung, Heizung und Telefon zur Verfügung zu stellen.
(4) Beanstandungen jeder Art sind unverzüglich schriftlich der Geschäftsleitung des Auftragnehmers mitzuteilen.
(5) Der Auftragnehmer erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vom 07.08.1972, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.02.1995, zuletzt geändert durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 (BGBl I, S.4607), wobei er sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtung gemäß § 34 a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen und freie Mitarbeiter zu bedienen.

2. Auftragsbeginn und –dauer
(1) Der Vertrag ist für den Auftragnehmer von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.
(2) Der Dienstleistungsvertrag läuft, im Regelfall und soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, ein Jahr. Wird er nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.
(3) Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hautsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des Auftragnehmers wird der Vertrag nicht berührt.

3. Unterbrechung der Dienstleistung
(1) Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann der Auftragnehmer seine Leistungen, soweit deren Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
(2) Im Falle der Unterbrechung ist der Auftragnehmer verpflichtet, das Entgelt, entsprechend den etwa ersparten Löhnen, für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

4. Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe
Der Auftraggeber darf Personal des Auftragnehmers während der Dauer des Vertrages und ein Jahr nach dessen Ablauf, nicht als selbständige oder unselbständige Mitarbeiter*innen, selbst beschäftigen. Verstößt er gegen diese Vereinbarung, so ist er verpflichtet, die errechnete zehnfache Monatsgebühr als Vertragsstrafe an den Auftragnehmer zu zahlen.

5. Haftung
5.1. Haftung in der Bewachung
(1) Die Haftung des Auftragnehmers bei der Bewachung ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, die nicht zu dessen leitenden Angestellten gehören, auf folgende Beträge beschränkt:
€ 3.000.000 für Personenschäden und/oder Sachschäden, max. 3 Schäden pro Jahr.
(im Rahmen der Deckungssumme für Personen- und/oder Sachschäden)

(2) Gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist die Haftung des Auftragnehmers darüber hinaus auf die in Absatz 1 genannten Beträge auch im Falle groben Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beschränkt, die nicht dessen leitende Angestellte sind, sofern nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind.

(3) Die Haftungsbeschränkung im Absatz (1) gilt gegenüber allen Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers wegen Nichterfüllung, wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, wegen positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit oder aus allen sonstigen in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen.

(4) Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss der Versicherung verlangen.
Die Gesamtleistung für alle Schadensfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der o.g. Summen.

Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
a) in Ergänzung Versicherung wegen Abhandenkommens, Beschädigung oder Vernichtung der bewachten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden;
Dieser Einschluss gilt auch für die der MentalLeis Dienstleistungen GmbH und seinen Mitarbeitern zur Durchführung der Bewachung überlassenen Schlüssel und den erforderlich werdenden Austausch der Schließanlage.
b) aus dem behördlich erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition zu betrieblichen Zwecken.

Ausgeschlossen bleiben
a) die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln von beweglichen Sachen;
b) die Folgeschäden, die sich aus einem Schlüsselverlust ergeben (z. B. Einbruch).

Nicht versichert sind Ansprüche
a) aus der Bewachung von Landfahrzeugen einschließlich mitgeführter Gegenstände;
b) wegen Verlust, Verwechslung oder Beschädigung von Gegenständen, die in einer Garderobe in Verwahrung gegeben werden;
c) aus der Durchführung von Geld- oder Werttransporten.

5.2. Gewerbliche Haftung
(1) Die Haftung des Auftragnehmers für Haftungsansprüche wegen Schäden die nicht bei der Durchführung von Bewachungsaufträgen entstehen (Betriebshaftpflichtversicherung) ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit, auf folgende Beträge beschränkt:
a) € 3.000.000 für Personen- und/oder Sachschäden je Schadenseintritt, max. 3 Schäden pro Versicherungsjahr
b) € 2.000.000 für Vermögensschäden je Schadenseintritt, max. 2 Schäden pro Versicherungsjahr

6. Geltendmachung von Ansprüchen
(1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Eintritt des Schadens gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen.
(2) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus offen erkennbaren Schäden sind innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen.
(3) Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird.
(4) Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb der unter 6. (1) bis (2) genannten Fristen geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
(5) Im Falle der Ablehnung durch den Auftragnehmer oder dessen Versicherungsgesellschaft erlöschen die Schadensersatzansprüche, wenn diese nicht binnen 3 Monaten nach Zugang der schriftlichen Ablehnung des Auftragnehmers oder dessen Versicherungsgesellschaft gerichtlich geltend gemacht werden.
(6) Unabhängig von den Ausschlussfristen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß 6. (1) und (2) ist der Auftraggeber verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich geltend zu machen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, zum Schadensverlauf und zur Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.

7. Zahlung des Entgeltes
(1) Das Entgelt für den Bewachungsvertrag ist 10 Tage ohne Abzug nach Rechnungserhalt zu zahlen.
(2) Aufrechnung und Zurückbehaltung des Entgeltes sind nicht zulässig, es sei denn, dass es sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.
(3) Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer das Recht, die Leistungen fristlos einzustellen, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder vom Vertrag überhaupt entbunden ist; der Auftragnehmer hat bei Zahlungsverzug außerdem das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der Hälfte des Entgeltes zu verlangen, das gezahlt worden wäre, wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre.

8. Preisänderung
Bei Eintritt tariflicher Lohnänderungen während der Vertragszeit ändert sich das Entgelt im gleichen Prozentsatz. Eine Bestätigung durch den Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) ist ausreichend.

9. Auftragserteilung und Storno
(1) Die Auftragserteilung ist ab dem Zeitpunkt der Annahme des Bewachungsauftrages durch Unterschrift gültig und bindend.
(2) Die abgeschlossene Auftragserteilung ist ausschließlich schriftlich, ohne Angaben von Gründen, zu kündigen. Bei Kündigung des Auftrages fallen folgende Stornogebühren an:

30 Tage vor Beginn des Bewachungsauftrags       25% der Angebotssumme
20 Tage vor Beginn des Bewachungsauftrags       50% der Angebotssumme
10 Tage vor Beginn desBewachungsauftrags        75% der Angebotssumme
5 Tage vor Beginn des Bewachungsauftrags       100% der Angebotssumme

Bei Eintreten einer höheren Gewalt sind die Stornogebühren unwirksam. Sollte jedoch die Veranstaltung zeitlich und/oder örtlich verschoben bzw. verlegt werden, so zahlt der Veranstalter eine Aufwandsentschädigung von 25 % der Angebotssumme.

10. Schlussbestimmungen
(1)Änderungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen der Schriftform. Von der Erfordernis der Schriftform kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.
(2) Kosten, die dem Auftragnehmer durch gesetzlichen Arbeitsvertragsübergang (§ 613 a BGB) von Mitarbeitern des Auftraggebers entstehen, trägt der Auftraggeber, es sei denn, der Auftragnehmer hat der Übernahme dieser Kosten schriftlich zugestimmt.
(3) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wir dadurch nicht berührt.
(4) Sollten einzelne Paragraphen dieser Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit verlieren, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Paragraphen. Ersatzweise gilt für die ungültig gewordenen Paragraphen die gesetzliche Regelung.
(5) Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel, ist der Vertragspartner verpflichtet, mit MentalLeis eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
(6) Erfüllungsort für beide Vertrags– bzw. Auftragspartner ist Sitz der Firma MentalLeis Dienstleistungen GmbH. Gerichtsstand ist entsprechend.

Stand: 01.02.2023 | © MentalLeis Dienstleistungen GmbH